Du kannst diese Liste schon vor dem Anmeldestart nutzen. Ein neues Gruppenkonto und eine verbindliche Anmeldung sind erst während der Anmeldephase möglich.
Geprüfte Richtlinien lesen
HKF-Richtlinien zum Karnevalszug 2027
Originalfassung aus den übersandten Vereinsunterlagen.
Regelungen, Richtlinien und Bedingungen zur Teilnahme am
Heiligenhauser Karnevalszug
1. Allgemeines
1.1 Verantwortlich für die Durchführung des Karnevalsumzuges in Overath-Heiligenhaus ist der Verein der
Heiligenhauser Karnevalsfreunde.
1.2 Der Karnevalsumzug findet am Karnevalssonntag (einen Tag vor Rosenmontag) ab 12:11 Uhr statt. Hierzu ist
ab 11:00 Uhr Aufstellung an einem von der Zugleitung vorher bestimmten Ort. Hier sollten sich bis spätestens
11:45 Uhr alle Gruppen vollständig eingefunden haben. Der Karnevalsumzug ist ca. 15:00 Uhr beendet.
1.3 Gruppen und Teilnehmer, welche nach unserem Karnevalsumzug auch Teilnehmer des Overather
Karnevalsumzuges sind, werden von der Zugleitung vor der zweiten Auffahrt zum Pfarrsaal Heiligenhaus aus
dem Umzug geleitet.
1.4 Grundsätzlich gilt ein Fotografie-und Filmverbot gemäß der Datenschutzverordnung.
1.5 Grundsätzlich ist das Eigentum Dritter nicht zu beschädigen und in der Funktion einzuschränken. (z.B.
Aufkleber, etc.)
2. Anmeldung
2.1 Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, kann dem Anmeldeformular entnommen werden.
2.2 Die Anmeldung muss bis wie im Anschreiben terminiert mit allen benötigten Unterlagen erfolgen. Werden
Unterlagen zu spät eingereicht, können wir eine Aufstellung im Karnevalszug nicht garantieren.
3.Sicherheit der Wagen
3.1 Laut „Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW“ dürfen:
- die teilnehmenden Wagen die folgenden Maße nicht überschreiten.
Breite: 3,20m / Höhe: 4,00m
- die vorne, hinten und an den Seiten angebrachte Schutzvorrichtungen bzw. Abdeckungen müssen eine
Bodenfreiheit von 20cm haben.
3.2 Während dem gesamten Zug ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
- das überscheren der Gehwege ist nicht gestattet.
3.3 Die Absicherung durch die Wagenbegleitung hat wie folgt zu erfolgen:
- Mindestalter 16 Jahre (hier wäre eine Einverständniserklärung der Eltern Sinnvoll)
- Die Wagenbegleitung hat vor und während des Zuges Alkoholverbot
- Die Wagenbegleitung hat je Gruppe einheitliche Warnwesten zu tragen
- Bei der Festsetzung der Anzahl ist zudem darauf zu achten, dass für jedes einzusetzende Fahrzeug mindestens
zwei Wagenbegleitungen notwendig sind. Es ist auf jeder Seite der eingesetzten Zugmaschine, sowie an jeder
Achse des Festwagens beidseitig jeweils eine Wagenbegleitung zu positionieren.
- Die grundsätzlichen Aufgaben der Wagenbegleitung besteht darin, die Achsen der Fahrzeuge und Anhänger
zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu nah an die Wagen und die Bereifung herankommt.
- Die Wagenbegleitung ist auch im wesentlichen „das Auge des Fahrers“, hier ist vor Beginn des Umzuges sich
auf klare unmissverständliche Handzeichen zu einigen, damit eine Gefährdung Dritter so gut wie möglich
ausgeschlossen wird.
- Die Wagenbegleitung hat während dem gesamten Zuges kein Handy oder sonstige Geräte zu nutzen, welche
die Sicherheit und der ihr übertragenen Aufgaben einschränkt.
- Den Wagenbegleitungen ist ausdrücklich gestattet in angemessenem Ton Anweisungen an das Publikum zu
erteilen, wenn dieses sich nicht im gebührenden Abstand zum Wagen aufhält oder in sonstiger Weise sich
selbst oder andere beim Vorbeifahren der Wagen gefährdet.
- Wenn möglich sollten zusätzlich noch 1–2 Wagenbegleitungen verfügbar sein, damit unter Umständen eine
Ablösung möglich ist.
3.4 Bei der An- und Abfahrt zum Karnevalszug dürfen keine Personen auf den Karnevalswagen transportiert
werden. Dies gilt auch für die Fahrt von Heiligenhaus nach Overath.
3.5 Ein Springen und Schaukeln auf den Karnevalswagen ist Verboten !
3.6 Bei jeglichen Anbauten, als auch abgelassenen bzw. abgesenkten Frontladern sind grundsätzlich zwei weitere
Wagenbegleiter im Gefahrenbereich erforderlich.
Um einen sicheren Betrieb, der Fahrzeuge, im öffentlichen Verkehrsraum zu gewährleisten ist eine negative
Schwerpunktverlagerung zu vermeiden, wie z.B. eine erhöhte Last im Frontbereich die zu einer Entlastung der
Hinterachse des Zugfahrzeuges führen könnte, welches eine Beeinträchtigung der Fahrzeugstabilität bedeutet.
4. Allgemeine Verhaltenshinweise rund um den Zug
4.1 Beim An- und Abmarsch bzw. An- und Abfahrt zum und vom Aufstellplatz und Auflösungsort ist die
Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Es sind Behinderungen des öffentlichen Verkehrs zu vermeiden.
Die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim jeweiligen Gruppenverantwortlichen.
4.2 Die Aufstellung erfolgt im Zeitraum von 11:00 Uhr bis 12:11Uhr. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu
beachten: Bis spätestens 11:45 Uhr müssen alle Gruppen an ihren angewiesenen Aufstellplatz stehen und
spätestens um 12:00 Uhr abmarschbereit sein. Die Beladung der Bagagefahrzeuge und jegliche Wagen sollte
ebenfalls bis 11:45 Uhr abgeschlossen sein. Am Aufstellungsort sind keine Abfallbehälter vorhanden, somit
muss der anfallende Müll bitte bis zum Schluss auf den Wagen verbleiben.
4.3 Vor dem Zug müssen sich die jeweiligen Gruppenverantwortlichen über ihre zugewiesene Aufstellungsnummer
informieren. Die Nummern sind im Aufstellungsbereich markiert. Ein kurzfristiger Tausch der zugewiesenen
Reihenfolge einer Gruppe oder Einreihung an anderer Stelle kann nur in Ausnahmefällen erfolgen. Dies
erfolgt nur unter besonderen Umständen, die eine Ausnahme notwendig machen und kann nur durch die
ausdrückliche Anweisung der Zugleitung veranlasst werden.
4.4 Der vorgeschriebene Zugweg ist unbedingt einzuhalten. Ein Verlassen des Zugweges und späteres
Wiedereinordnen ist nur unter besonderen Umständen, z.B. bei einer Panne und/oder ausdrücklicher Erlaubnis
der Zugleitung genehmigt. Für den Fall einer Panne sollte die Zugleitung unverzüglich informiert und der
Zugweg schnellstmöglich für die nachfolgende Gruppe geräumt werden.
4.5 Große Schachteln, Glas wie auch Plastikflaschen, Schokoladentafeln, CD´s oder sonstige harte, schwere oder
scharfkantige Gegenstände dürfen unter keinen Umständen geworfen werden, solche dürfen nur vom Wagen
runtergereicht bzw. den Zuschauern in die Hand gegeben werden. Entflammbare Gegenstände, wie
Feuerzeuge, Streichhölzer oder auch Feuerwerkskörper, Böller und sonstige Pyrotechnischen Gegenstände sind
als Wurfmaterial absolut verboten.
Bei Missachtung erlischt der Versicherungsschutz und der Verursacher haftet selbst.
4.6 Das Rauchen ist möglichst auf ein Minimum zu reduzieren, denn auch während dem Umzug besteht durch
Kostüme, Kartonagen, Wagen, sonstigem Verpackungsmaterial, etc. eine erhöhte Brandgefahr.
4.7 Das Zünden von Bengalos, CO2-betriebenen Konfettikanonen und ähnlichem ist nicht gestattet.
4.8 Musik ist auf allen Wagen, oder in den Gruppen so zu regeln, das vorangehende oder nachfolgende Gruppen,
insbesondere Musikkorps oder Fußgruppen nicht durch diese übertönt werden. Aus diesem Grund wurde ein
einheitlicher Geräuschpegel festgelegt (max. 90 dB (A)). Es darf nur Karnevalsmusik gespielt werden.
Die Lautsprecher-Boxen sind zum Wageninneren auszurichten. Für mögliche Missachtung das Musikanlagen
nicht bei der GEMA gemeldet sind übernehmen der Heiligenhauser-Karnevalsfreunde e.V. keine Haftung.
4.9 Unnötige Aufenthalte zum nachladen von Wurfmaterial oder ähnliches während dem laufenden Zug sind
verboten, da hierdurch unnötige Lücken in den Zug gerissen werden.
Jede Gruppe hat sich so zu verhalten, dass Anschluss an die vorangehende und/oder vorfahrende Gruppe
gehalten werden kann und dies nicht z.B. durch Fußgruppen extrem auseinander gezogen wird.
4.10 Am Ende des Zuges ist der Auflösungsort schnellstmöglich zu räumen, um Stockungen im Verkehr zu
vermeiden. Die Auflösung erfolgt bis auf Gruppen, welche für Overath gemeldet sind, am Grünen Weg. An
dieser Stelle wird wie auch in den vergangenen Jahren ein Entsorgungsbehälter stehen.
4.11 Nach Beendigung des Zuges ist dieser komplett aufzulösen. Das Fortsetzen des Feierns in Seitenstraßen, auf
Parkplätzen, etc. ist nicht gestattet.
4.12 Thema Alkohol:
In unserem Karnevalszug soll der Alkohol nicht zum Problem werden. Es besteht ein grundsätzliches
Alkoholverbot auf Fest- oder Mottowagen. Es stellt sich natürlich die Frage der Umsetzbarkeit dieses Verbotes.
Daher bitten wir die Gruppen und vor allen Dingen Die Gruppenverantwortlichen darauf zu achten, dass sich
der Alkoholkonsum in vertretbaren Grenzen hält.
Zusätzlich ist es untersagt, alkoholische Getränke an die Zuschauer zu verteilen.
Für Fahrer, Wagenbegleitung und Gruppenverantwortlichen gilt vor und während des Zuges ein absolutes
Alkoholverbot.
4.13 Sollten jemanden grobe Verstöße gegen die Richtlinien auffallen, so ist dies unverzüglich der Zugleitung zu
melden.
4.14 Zugteilnehmer, die andere Zugteilnehmer oder Zuschauer belästigen, anpöbeln oder sich auf sonstige Art und
Weise anderen gegenüber unzumutbar verhalten, werden unverzüglich vom Zug verwiesen und oder bei
Missachtung der Anweisung wird ein Platzverbot ausgesprochen.
4.15 Für alle Schäden, die durch nicht Befolgung der Richtlinien entstanden sind, haften die jeweiligen Teilnehmer/
Gruppen selber.
Wir weisen darauf hin, die Versicherungstechnischen Grundlagen mit der jeweiligen Versicherung der Gruppe
bzw. einzelne Fahrzeuge selbst noch einmal zu überprüfen.
4.16 Den Anweisungen der Zugleiter ist während des gesamten Zuges sowie davor als auch danach Folge zu
leisten. Die Belange der anwesenden Polizei und Ordnungsamt haben Vorrang.
4.17 Jeglicher Abfall ist in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen!!
Bei Zuwiderhandlung tragen die Gruppenverantwortlichen die Reinigungskosten.
Wenn möglich, sollte das Wurfmaterial bereits vor der Veranstaltung, am eigenen Standort weitgehend
ausgepackt und die Verpackung der Entsorgung zugeführt werden.
4.18 Toiletten werden entlang des Zugweges grundsätzlich nicht aufgestellt, weitere Informationen im Anschreiben.
Am Pfarrsaal besteht die Möglichkeit, Toiletten aufzusuchen. Das „Wildpinkeln“ am Fahrbahnrand und
insbesondere im Bereich von privaten Gärten ist verboten. Es sollte als selbstverständlich angesehen werden,
dass Vorgärten nicht als Toilette genutzt werden.
Sollten Verstöße festgestellt werden, wird die Polizei oder das Ordnungsamt ahnden.
4.19 Bei Verstoß gegen die Richtlinien wird eine gelbe Karte ausgesprochen. Bei wiederholtem Male und Schwere
kann es auch zu einem sofortigen Verweis der Veranstaltung kommen.
4.20 Jeglichen Anweisungen vom Veranstalter, der Polizei oder dem Ordnungsamt ist Folge zu leisten.
Wir wünschen allen Teilnehmern „vell Spaß mem Hellijehüsjer Zoch 2027“