P
Start / Zuganmeldung

Zuganmeldung

Heiligenhauser Karnevalsfreunde e.V. Jahr 2027
Neue Gruppe: Anmeldung vorbereiten

Du kannst diese Liste schon vor dem Anmeldestart nutzen. Ein neues Gruppenkonto und eine verbindliche Anmeldung sind erst während der Anmeldephase möglich.

  • Gruppenname, Motto, Gruppenart und erwartete Teilnehmerzahlen zusammentragen.
  • Gruppenleitung, Stellvertretung und weitere verantwortliche Personen mit Kontaktdaten abstimmen.
  • Bei Fahrzeugen: Fahrzeugart, Maße, Kennzeichen und Nachweise vorbereiten. Mindestens 4 Wagenbegleiter je Fahrzeug und 6 bei Festwagen. Höhere Anforderungen aus der Achsberechnung bleiben bestehen. Zugfahrzeug und Anhänger werden einzeln gezählt. Der Ablauf zeigt die Anforderungen passend zu euren Fahrzeugen.

Anmeldeschluss: 27.01.2027 22:22 · Zugdatum: 07.02.2027

Geprüfte Richtlinien lesen

HKF-Richtlinien zum Karnevalszug 2027

Originalfassung aus den übersandten Vereinsunterlagen.

Regelungen, Richtlinien und Bedingungen zur Teilnahme am Heiligenhauser Karnevalszug 1. Allgemeines 1.1 Verantwortlich für die Durchführung des Karnevalsumzuges in Overath-Heiligenhaus ist der Verein der Heiligenhauser Karnevalsfreunde. 1.2 Der Karnevalsumzug findet am Karnevalssonntag (einen Tag vor Rosenmontag) ab 12:11 Uhr statt. Hierzu ist ab 11:00 Uhr Aufstellung an einem von der Zugleitung vorher bestimmten Ort. Hier sollten sich bis spätestens 11:45 Uhr alle Gruppen vollständig eingefunden haben. Der Karnevalsumzug ist ca. 15:00 Uhr beendet. 1.3 Gruppen und Teilnehmer, welche nach unserem Karnevalsumzug auch Teilnehmer des Overather Karnevalsumzuges sind, werden von der Zugleitung vor der zweiten Auffahrt zum Pfarrsaal Heiligenhaus aus dem Umzug geleitet. 1.4 Grundsätzlich gilt ein Fotografie-und Filmverbot gemäß der Datenschutzverordnung. 1.5 Grundsätzlich ist das Eigentum Dritter nicht zu beschädigen und in der Funktion einzuschränken. (z.B. Aufkleber, etc.) 2. Anmeldung 2.1 Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, kann dem Anmeldeformular entnommen werden. 2.2 Die Anmeldung muss bis wie im Anschreiben terminiert mit allen benötigten Unterlagen erfolgen. Werden Unterlagen zu spät eingereicht, können wir eine Aufstellung im Karnevalszug nicht garantieren. 3.Sicherheit der Wagen 3.1 Laut „Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW“ dürfen: - die teilnehmenden Wagen die folgenden Maße nicht überschreiten. Breite: 3,20m / Höhe: 4,00m - die vorne, hinten und an den Seiten angebrachte Schutzvorrichtungen bzw. Abdeckungen müssen eine Bodenfreiheit von 20cm haben. 3.2 Während dem gesamten Zug ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. - das überscheren der Gehwege ist nicht gestattet. 3.3 Die Absicherung durch die Wagenbegleitung hat wie folgt zu erfolgen: - Mindestalter 16 Jahre (hier wäre eine Einverständniserklärung der Eltern Sinnvoll) - Die Wagenbegleitung hat vor und während des Zuges Alkoholverbot - Die Wagenbegleitung hat je Gruppe einheitliche Warnwesten zu tragen - Bei der Festsetzung der Anzahl ist zudem darauf zu achten, dass für jedes einzusetzende Fahrzeug mindestens zwei Wagenbegleitungen notwendig sind. Es ist auf jeder Seite der eingesetzten Zugmaschine, sowie an jeder Achse des Festwagens beidseitig jeweils eine Wagenbegleitung zu positionieren. - Die grundsätzlichen Aufgaben der Wagenbegleitung besteht darin, die Achsen der Fahrzeuge und Anhänger zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu nah an die Wagen und die Bereifung herankommt. - Die Wagenbegleitung ist auch im wesentlichen „das Auge des Fahrers“, hier ist vor Beginn des Umzuges sich auf klare unmissverständliche Handzeichen zu einigen, damit eine Gefährdung Dritter so gut wie möglich ausgeschlossen wird. - Die Wagenbegleitung hat während dem gesamten Zuges kein Handy oder sonstige Geräte zu nutzen, welche die Sicherheit und der ihr übertragenen Aufgaben einschränkt. - Den Wagenbegleitungen ist ausdrücklich gestattet in angemessenem Ton Anweisungen an das Publikum zu erteilen, wenn dieses sich nicht im gebührenden Abstand zum Wagen aufhält oder in sonstiger Weise sich selbst oder andere beim Vorbeifahren der Wagen gefährdet. - Wenn möglich sollten zusätzlich noch 1–2 Wagenbegleitungen verfügbar sein, damit unter Umständen eine Ablösung möglich ist. 3.4 Bei der An- und Abfahrt zum Karnevalszug dürfen keine Personen auf den Karnevalswagen transportiert werden. Dies gilt auch für die Fahrt von Heiligenhaus nach Overath. 3.5 Ein Springen und Schaukeln auf den Karnevalswagen ist Verboten ! 3.6 Bei jeglichen Anbauten, als auch abgelassenen bzw. abgesenkten Frontladern sind grundsätzlich zwei weitere Wagenbegleiter im Gefahrenbereich erforderlich. Um einen sicheren Betrieb, der Fahrzeuge, im öffentlichen Verkehrsraum zu gewährleisten ist eine negative Schwerpunktverlagerung zu vermeiden, wie z.B. eine erhöhte Last im Frontbereich die zu einer Entlastung der Hinterachse des Zugfahrzeuges führen könnte, welches eine Beeinträchtigung der Fahrzeugstabilität bedeutet. 4. Allgemeine Verhaltenshinweise rund um den Zug 4.1 Beim An- und Abmarsch bzw. An- und Abfahrt zum und vom Aufstellplatz und Auflösungsort ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Es sind Behinderungen des öffentlichen Verkehrs zu vermeiden. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim jeweiligen Gruppenverantwortlichen. 4.2 Die Aufstellung erfolgt im Zeitraum von 11:00 Uhr bis 12:11Uhr. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten: Bis spätestens 11:45 Uhr müssen alle Gruppen an ihren angewiesenen Aufstellplatz stehen und spätestens um 12:00 Uhr abmarschbereit sein. Die Beladung der Bagagefahrzeuge und jegliche Wagen sollte ebenfalls bis 11:45 Uhr abgeschlossen sein. Am Aufstellungsort sind keine Abfallbehälter vorhanden, somit muss der anfallende Müll bitte bis zum Schluss auf den Wagen verbleiben. 4.3 Vor dem Zug müssen sich die jeweiligen Gruppenverantwortlichen über ihre zugewiesene Aufstellungsnummer informieren. Die Nummern sind im Aufstellungsbereich markiert. Ein kurzfristiger Tausch der zugewiesenen Reihenfolge einer Gruppe oder Einreihung an anderer Stelle kann nur in Ausnahmefällen erfolgen. Dies erfolgt nur unter besonderen Umständen, die eine Ausnahme notwendig machen und kann nur durch die ausdrückliche Anweisung der Zugleitung veranlasst werden. 4.4 Der vorgeschriebene Zugweg ist unbedingt einzuhalten. Ein Verlassen des Zugweges und späteres Wiedereinordnen ist nur unter besonderen Umständen, z.B. bei einer Panne und/oder ausdrücklicher Erlaubnis der Zugleitung genehmigt. Für den Fall einer Panne sollte die Zugleitung unverzüglich informiert und der Zugweg schnellstmöglich für die nachfolgende Gruppe geräumt werden. 4.5 Große Schachteln, Glas wie auch Plastikflaschen, Schokoladentafeln, CD´s oder sonstige harte, schwere oder scharfkantige Gegenstände dürfen unter keinen Umständen geworfen werden, solche dürfen nur vom Wagen runtergereicht bzw. den Zuschauern in die Hand gegeben werden. Entflammbare Gegenstände, wie Feuerzeuge, Streichhölzer oder auch Feuerwerkskörper, Böller und sonstige Pyrotechnischen Gegenstände sind als Wurfmaterial absolut verboten. Bei Missachtung erlischt der Versicherungsschutz und der Verursacher haftet selbst. 4.6 Das Rauchen ist möglichst auf ein Minimum zu reduzieren, denn auch während dem Umzug besteht durch Kostüme, Kartonagen, Wagen, sonstigem Verpackungsmaterial, etc. eine erhöhte Brandgefahr. 4.7 Das Zünden von Bengalos, CO2-betriebenen Konfettikanonen und ähnlichem ist nicht gestattet. 4.8 Musik ist auf allen Wagen, oder in den Gruppen so zu regeln, das vorangehende oder nachfolgende Gruppen, insbesondere Musikkorps oder Fußgruppen nicht durch diese übertönt werden. Aus diesem Grund wurde ein einheitlicher Geräuschpegel festgelegt (max. 90 dB (A)). Es darf nur Karnevalsmusik gespielt werden. Die Lautsprecher-Boxen sind zum Wageninneren auszurichten. Für mögliche Missachtung das Musikanlagen nicht bei der GEMA gemeldet sind übernehmen der Heiligenhauser-Karnevalsfreunde e.V. keine Haftung. 4.9 Unnötige Aufenthalte zum nachladen von Wurfmaterial oder ähnliches während dem laufenden Zug sind verboten, da hierdurch unnötige Lücken in den Zug gerissen werden. Jede Gruppe hat sich so zu verhalten, dass Anschluss an die vorangehende und/oder vorfahrende Gruppe gehalten werden kann und dies nicht z.B. durch Fußgruppen extrem auseinander gezogen wird. 4.10 Am Ende des Zuges ist der Auflösungsort schnellstmöglich zu räumen, um Stockungen im Verkehr zu vermeiden. Die Auflösung erfolgt bis auf Gruppen, welche für Overath gemeldet sind, am Grünen Weg. An dieser Stelle wird wie auch in den vergangenen Jahren ein Entsorgungsbehälter stehen. 4.11 Nach Beendigung des Zuges ist dieser komplett aufzulösen. Das Fortsetzen des Feierns in Seitenstraßen, auf Parkplätzen, etc. ist nicht gestattet. 4.12 Thema Alkohol: In unserem Karnevalszug soll der Alkohol nicht zum Problem werden. Es besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot auf Fest- oder Mottowagen. Es stellt sich natürlich die Frage der Umsetzbarkeit dieses Verbotes. Daher bitten wir die Gruppen und vor allen Dingen Die Gruppenverantwortlichen darauf zu achten, dass sich der Alkoholkonsum in vertretbaren Grenzen hält. Zusätzlich ist es untersagt, alkoholische Getränke an die Zuschauer zu verteilen. Für Fahrer, Wagenbegleitung und Gruppenverantwortlichen gilt vor und während des Zuges ein absolutes Alkoholverbot. 4.13 Sollten jemanden grobe Verstöße gegen die Richtlinien auffallen, so ist dies unverzüglich der Zugleitung zu melden. 4.14 Zugteilnehmer, die andere Zugteilnehmer oder Zuschauer belästigen, anpöbeln oder sich auf sonstige Art und Weise anderen gegenüber unzumutbar verhalten, werden unverzüglich vom Zug verwiesen und oder bei Missachtung der Anweisung wird ein Platzverbot ausgesprochen. 4.15 Für alle Schäden, die durch nicht Befolgung der Richtlinien entstanden sind, haften die jeweiligen Teilnehmer/ Gruppen selber. Wir weisen darauf hin, die Versicherungstechnischen Grundlagen mit der jeweiligen Versicherung der Gruppe bzw. einzelne Fahrzeuge selbst noch einmal zu überprüfen. 4.16 Den Anweisungen der Zugleiter ist während des gesamten Zuges sowie davor als auch danach Folge zu leisten. Die Belange der anwesenden Polizei und Ordnungsamt haben Vorrang. 4.17 Jeglicher Abfall ist in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen!! Bei Zuwiderhandlung tragen die Gruppenverantwortlichen die Reinigungskosten. Wenn möglich, sollte das Wurfmaterial bereits vor der Veranstaltung, am eigenen Standort weitgehend ausgepackt und die Verpackung der Entsorgung zugeführt werden. 4.18 Toiletten werden entlang des Zugweges grundsätzlich nicht aufgestellt, weitere Informationen im Anschreiben. Am Pfarrsaal besteht die Möglichkeit, Toiletten aufzusuchen. Das „Wildpinkeln“ am Fahrbahnrand und insbesondere im Bereich von privaten Gärten ist verboten. Es sollte als selbstverständlich angesehen werden, dass Vorgärten nicht als Toilette genutzt werden. Sollten Verstöße festgestellt werden, wird die Polizei oder das Ordnungsamt ahnden. 4.19 Bei Verstoß gegen die Richtlinien wird eine gelbe Karte ausgesprochen. Bei wiederholtem Male und Schwere kann es auch zu einem sofortigen Verweis der Veranstaltung kommen. 4.20 Jeglichen Anweisungen vom Veranstalter, der Polizei oder dem Ordnungsamt ist Folge zu leisten. Wir wünschen allen Teilnehmern „vell Spaß mem Hellijehüsjer Zoch 2027“

Fragen zur Vorbereitung: Zugleitung kontaktieren